Rechtsprechung
LG Heidelberg, 08.01.1973 - 1a T 25/72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1088
Wird zitiert von ...
- KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei …
Auch das Grundbuchamt kann sich nicht mit bloßen Erklärungen des Bevollmächtigten begnügen, sondern ist verpflichtet, von Amts wegen gemäß §§ 51, 52 GBO für die Eintragung des Bestehens einer Nacherbfolge oder Testamentsvollstreckung Sorge zu tragen, und hat daher die Erbfolge nachzuprüfen (vgl. zu Vorstehendem LG Heidelberg NJW 1973, 1088; Meikel/Roth, Grundbuchrecht, 8.Aufl., § 35 Rdn.27; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12.Aufl., Rdn.3571 m.Fn.10).